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Vorsicht bei Hausaufgaben im Internet
20.09.2008

Neue Seite 1

Hausaufgabenhilfe aus dem Internet kann für Schüler ein teures Nachspiel haben. Nicht jedes Angebot, das schnelle Unterstützung bei Referaten und Hausarbeiten verspricht, ist kostenfrei zu haben, wie Verbraucherschützer aus der Beratungspraxis wissen.

 

Für einen einzigen Deutsch-Aufsatz können Gebühren von 30 Euro und mehr anfallen. Die Rechnung kommt dann meist Tage später. Der Nachwuchs merkt beim Surfen in der Regel gar nicht, dass das Herunterladen nicht umsonst war. Und die Eltern sollen zahlen - zum Teil enorme Summen, für die Nachhilfe beim Profi drin gewesen wäre.
"Bloß nicht bezahlen, wenn der Klick zu Hausaufgaben-Seiten im Netz dubios gelaufen ist", rät Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch dann nicht, wenn massiv Druck von Inkassobüros oder Anwälten gemacht wird.
Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist ungültig. Bei Verschleierung der Kosten kommt kein wirksamer Vertrag zustande, hat das Amtsgericht München zudem entschieden (Aktenzeichen: 161 C 23695/06). "Uns ist kein Fall bekannt, dass Vater oder Mutter, die standhaft nicht zahlten, jemals vor Gericht mussten", macht Steinhöfel Mut.
Und so wird versucht, Schüler über den Tisch zu ziehen: Die Nutzer fragwürdiger Seiten werden aufgefordert, sich erst einmal zu registrieren. Gefragt wird nach Adresse, E-Mail und Alter, wie Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, erklärt. Das Alter lässt sich aber nur eingeben, indem man das Geburtsjahr auswählt. Und das beginnt ab 1990 und älter. Jüngere haben also gar keine Möglichkeit, ihr wirkliches Alter einzutippen.
Unseriöse Anbieter verstecken Preishinweise dagegen im Kleingedruckten. Sie setzen dabei auf die Unerfahrenheit der Kinder und Teenager, die wohl kaum auf die Idee kommen, Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzulesen oder so lange das Angebot zu durchkämmen, bis sie auf eine Preisklausel stoßen.
Eltern sollten das neue Schuljahr dazu nutzen, mit ihrem Nachwuchs über Tricks und Gebührenfallen zu sprechen, empfiehlt Steinhöfel. Sonst geben die Jugendlichen arglos persönliche Daten preis - und der Ärger nimmt seinen Lauf. Ihr Tipp: Sich als Erwachsener die Zeit nehmen und zusammen mit den Kindern nachgucken, was im Internet an Fallstricken lauert.
Durchschnittlich 120 Euro
"Die jungen Leute müssen wissen, dass sie auf keinen Fall ihre Adresse oder E-Mail angeben dürfen", warnt Fachmann Boll. Hat ein Schüler dubiose Seiten genutzt, folgt die Rechnung auf dem Fuße. Manchmal sitzt der Jugendliche sogar in einem teuren Abonnement fest. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 wurden Internetnutzer mit Rechnungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert. In jedem vierten Fall hatte es jedoch Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder zehnte Befragte bezahlte.
Unberechtigte Mahnungen, Klageandrohungen und Anrufe von Inkassobüros könnten getrost ignoriert werden, raten die Verbraucherschützer. Eltern sollten wissen: Minderjährige, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht geschäftsfähig.
Vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Nachwuchs beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass ihre Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung der Eltern unwirksam sind. Vater und Mutter sollten das dem Anbieter schriftlich mitteilen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterbriefe halten die Verbraucherzentralen.


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