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Hausaufgabenhilfe aus dem Internet kann für Schüler ein teures Nachspiel
haben. Nicht jedes Angebot, das schnelle Unterstützung bei Referaten und
Hausarbeiten verspricht, ist kostenfrei zu haben, wie Verbraucherschützer aus
der Beratungspraxis wissen.
Für einen einzigen Deutsch-Aufsatz können Gebühren von 30 Euro und mehr
anfallen. Die Rechnung kommt dann meist Tage später. Der Nachwuchs merkt beim
Surfen in der Regel gar nicht, dass das Herunterladen nicht umsonst war. Und die
Eltern sollen zahlen - zum Teil enorme Summen, für die Nachhilfe beim Profi drin
gewesen wäre.
"Bloß nicht bezahlen, wenn der Klick zu Hausaufgaben-Seiten im Netz dubios
gelaufen ist", rät Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. Auch dann nicht, wenn massiv Druck von Inkassobüros oder
Anwälten gemacht wird.
Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der
Erziehungsberechtigten ist ungültig. Bei Verschleierung der Kosten kommt kein
wirksamer Vertrag zustande, hat das Amtsgericht München zudem entschieden
(Aktenzeichen: 161 C 23695/06). "Uns ist kein Fall bekannt, dass Vater oder
Mutter, die standhaft nicht zahlten, jemals vor Gericht mussten", macht
Steinhöfel Mut.
Und so wird versucht, Schüler über den Tisch zu ziehen: Die Nutzer fragwürdiger
Seiten werden aufgefordert, sich erst einmal zu registrieren. Gefragt wird nach
Adresse, E-Mail und Alter, wie Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur,
erklärt. Das Alter lässt sich aber nur eingeben, indem man das Geburtsjahr
auswählt. Und das beginnt ab 1990 und älter. Jüngere haben also gar keine
Möglichkeit, ihr wirkliches Alter einzutippen.
Unseriöse Anbieter verstecken Preishinweise dagegen im Kleingedruckten. Sie
setzen dabei auf die Unerfahrenheit der Kinder und Teenager, die wohl kaum auf
die Idee kommen, Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzulesen oder so lange das
Angebot zu durchkämmen, bis sie auf eine Preisklausel stoßen.
Eltern sollten das neue Schuljahr dazu nutzen, mit ihrem Nachwuchs über Tricks
und Gebührenfallen zu sprechen, empfiehlt Steinhöfel. Sonst geben die
Jugendlichen arglos persönliche Daten preis - und der Ärger nimmt seinen Lauf.
Ihr Tipp: Sich als Erwachsener die Zeit nehmen und zusammen mit den Kindern
nachgucken, was im Internet an Fallstricken lauert.
Durchschnittlich 120 Euro
"Die jungen Leute müssen wissen, dass sie auf keinen Fall ihre Adresse oder
E-Mail angeben dürfen", warnt Fachmann Boll. Hat ein Schüler dubiose Seiten
genutzt, folgt die Rechnung auf dem Fuße. Manchmal sitzt der Jugendliche sogar
in einem teuren Abonnement fest. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen aus
dem Jahr 2007 wurden Internetnutzer mit Rechnungen von durchschnittlich 120 Euro
konfrontiert. In jedem vierten Fall hatte es jedoch Jugendliche unter 18 Jahren
erwischt. Jeder zehnte Befragte bezahlte.
Unberechtigte Mahnungen, Klageandrohungen und Anrufe von Inkassobüros könnten
getrost ignoriert werden, raten die Verbraucherschützer. Eltern sollten wissen:
Minderjährige, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht
geschäftsfähig.
Vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Nachwuchs beschränkt
geschäftsfähig. Das heißt, dass ihre Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung der
Eltern unwirksam sind. Vater und Mutter sollten das dem Anbieter schriftlich
mitteilen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterbriefe halten die
Verbraucherzentralen.